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Arbeitsrecht
14.11.2014
Arbeitsrecht
BAG: Gesamtzusage über Zuschuss zum Krankengeld – „Denglisch“

Das BAG hat mit Urteil vom 20.8.2014 – 10 AZR 453/13 - wie folgt entschieden:

1. Eine Gesamtzusage ist typischerweise nicht auf die im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erklärung beschäftigten Arbeitnehmer beschränkt. Sie wird regelmäßig auch gegenüber nachträglich in den Betrieb eintretenden Mitarbeitern abgegeben und diesen bekannt. Ihr Inhalt kann aber vom Arbeitgeber mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Ist eine solche Änderung erfolgt, wird die Gesamtzusage für neu eintretende Mitarbeiter mit dem Inhalt Vertragsbestandteil, der zum Zeitpunkt ihres Eintritts bekannt gemacht ist.

2. Jedenfalls in einem international tätigen IT-Unternehmen führt allein die Verwendung englischer Begriffe oder einer deutsch-englischen Kunstsprache („Denglisch“) in den Bestimmungen einer Gesamtzusage nicht zur Intransparenz solcher Klauseln.

 

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