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Arbeitsrecht
21.02.2008
Arbeitsrecht
BAG: Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

Das BAG hat in seinem Urteil vom 19.2.2008 - 3 AZR 743/05 - entschieden, dass ein Arbeitgeber, der eine Gesamtversorgungszusage erteilt hat, nach den

Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB berechtigt ist, eine Anpassung der Versorgungsregelungen zu verlangen, wenn eine Äquivalenzstörung vorliegt. Hiervon ist aber erst dann auszugehen, wenn die bei Schaffung des Versorgungswerks zugrunde gelegte Belastung wegen Änderungen im Sozialversicherungsrecht zum Anpassungsstichtag um mehr als 50 % überschritten wird.

(Quelle: Pressemitteilung des BAG vom 19.2.2008)

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