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Arbeitsrecht
18.01.2013
Arbeitsrecht
BAG: Gerüstbaugewerbe - Erstellung mobiler Tribünen

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.10.2012 - 10 AZR 629/11 - wie folgt: Ein Betrieb, der mobile Tribünen und Bühnen mit Gerüstmaterial erstellt, ist ein Betrieb des Gerüstbauerhandwerks iSv. § 1 Abs. 2 Abschnitt I VTV.

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