LAG Berlin: Gerichtlicher Vergleichsvorschlag unter Fristsetzung
Das LAG Berlin hat mit Urteil vom 10.5.2013 – 6 Sa 19/13 - entschieden: Hat das Gericht den Parteien eine Frist zur Mitteilung ihres Einverständnisses mit einem Vergleichsvorschlag gesetzt, so schließt dies nicht aus, dass eine Partei erst innerhalb einer ihr eingeräumten Nachfrist ihr Einverständnis erklärt, wenn die andere Partei ihre innerhalb der ursprünglichen Frist erklärte Annahme nicht ihrerseits mit einer Annahmefrist nach § 148 BGB verbunden hat.