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Arbeitsrecht
16.02.2016
Arbeitsrecht
BAG: Geriatriezulage bei ambulanter Pflege - Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien für das Festlegen eines Ausgleichs von Erschwernissen

Das BAG hat mit Urteil vom 17.12.2015 – 6 AZR 768/14 – wie folgt entschieden:

1. § 16 ERTV gewährt keinen Anspruch auf die Pflegezulage für die ambulante Grund- und Behandlungspflege an Patienten mit geriatrischer Erkrankungssymptomatik. Die Tarifvertragsparteien haben insoweit an die Protokollerklärung Nr. 1 des Abschn. A und B der Vergütungsordnung des BAT für Angestellte im Pflegedienst angeknüpft, die in Abs. 1 Buchst. c die Zulage lediglich für die Pflege von Kranken in geriatrischen Abteilungen oder Stationen vorsah.

2. Die Differenzierung zwischen der Pflege von Kranken in geriatrischen Abteilungen und Stationen auf der einen Seite und der ambulanten geriatrischen Pflege auf der anderen Seite überschreitet nicht den Gestaltungsspielraum, der den Tarifvertragsparteien bei der typisierenden Bestimmung zukommt, welche Erschwernisse sie in welcher Weise ausgleichen wollen.

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