BAG: Geltungsbereich des Tarifvertrages - persönlicher Geltungsbereich
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.9.2012 - 4 AZR 782/10 - wie folgt: Die Tätigkeit eines Geld- und Werttransporteurs für einen in Bremen gelegenen Betrieb, die dort jeweils täglich beginnt und endet, unterfällt hinsichtlich der innerhalb der Arbeitszeit im Bereich des Landes Niedersachsen verbrachten Arbeitsstunden nicht dem Geltungsbereich des Lohntarifvertrages für die Geld- und Wertdienste im Lande Niedersachsen vom 9. Januar 2008.