BAG: Funktionszulage Schreibdienst - Vergleichsentgelt
Das BAG hat in seinem Urteil vom 19.4.2012 - 6 AZR 622/10 - wie folgt: Die Funktionszulage Schreibdienst war im Zeitpunkt der Ablösung des BAT durch den TVöD im September 2005 keine tarifvertraglich zustehende Funktionszulage iSd. § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund und ist deshalb nicht in das Vergleichsentgelt eingeflossen.