VerwG Mainz: Fristlose Kündigung wegen Anrufen von 0900-Nummern
Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit Urteil vom 2.2.2010 – 5 K 1390/09 – die vom zuständigen Personalrat verweigerte Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Personalratsmitglieds, welches in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900-Telefonnummern angerufen hat, ersetzt. Dem Arbeitgeber sei im vorliegenden Fall die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr zumutbar, nachdem das Personalratsmitglied über einen langen Zeitraum arbeitsvertragswidrig und zu seinem finanziellen Nachteil gehandelt habe. Zudem sei das Personalratsmitglied trotz seiner psychischen Ausnahmesituation in der Lage gewesen, sein Verhalten zielstrebig zu steuern und zu verschleiern. Anhaltspunkte für eine zwanghafte Nutzung der Diensttelefone haben nicht bestanden.