LAG Schleswig Holstein: Fristlose Kündigung bei außerdienstlichem Verhalten
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 6.1.2009 – 5 Sa 313/08 – wie folgt: Ein tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen oder Arbeitskollegin (hier: Messerattacke) ist an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn die Tätlichkeit außerhalb der Arbeitszeit und außerhalb des Betriebs erfolgte und ausschließlich familiär bedingt war. Eine Tätlichkeit unter Arbeitskollegen außerhalb der Arbeitszeit und außerhalb des Betriebs hat immer auch innerbetriebliche Auswirkungen. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-949-2 unterwww.betriebs-berater.de