LAG Schleswig-Holstein: Fristlose Kündigung bei Vergütungsstreit
Das LAG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 17.10.2013 – 5 Sa 111/13 - entschieden: Wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Streits über die Berechnung künftiger Lohnansprüche zu Unrecht die Voraussetzungen eines Zurückbehaltungsrechts annimmt, kann die beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung einen verhaltensbedingten Grund zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung darstellen. Der Arbeitnehmer trägt insoweit grundsätzlich das Irrtumsrisiko.