BAG: Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen - Vertrauensschutz für "Altverträge" (Entscheidungsreport)
BAG, Urteil vom 10.12.2008 - 10 AZR 1/08
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Leitsätze
1. Sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in einem vorformulierten Arbeitsvertrag ausdrücklich die Zahlung eines Weihnachtsgeldes zu, so ist eine nachfolgende Regelung, die die Zahlung einem Freiwilligkeitsvorbehalt unterstellt, widersprüchlich und deshalb unwirksam.
2. Ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt widersprüchlich, so ist er auch bei einem "Altvertrag" unwirksam.
3. Es spricht viel dafür, dass bei einem "Altvertrag" kein Vertrauensschutz zu gewähren ist, wenn der Arbeitgeber während der einjährigen Übergangsfrist bis zum 1.1.2003 keinen Versuch unternommen hat, einen der AGB-Kontrolle nicht standhaltenden Freiwilligkeitsvorbehalt anzupassen.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Martin Greßlin, CMS Hasche Sigle Zum Entscheidungsreport