LAG Berlin-Brandenburg: Freistellungsanspruch, Schulungskosten
LAG Berlin-Brandenburg hat mit Entscheidung vom 16.5.2019 – 17 Ta (Kost) 6039/19 – wie folgt entschieden:
Macht der Betriebsrat die Freistellung eines Betriebsratsmitglieds zur Teilnahme an einer Schulung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG geltend und beantragt er im gleichen Verfahren, dass der Arbeitgeber die Schulungskosten zu tragen hat, ist für die Wertfestsetzung nur der höher zu bewertende Antrag maßgebend (§ 48 Abs. 3 GKG).