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Arbeitsrecht
22.09.2010
Arbeitsrecht
BAG: Freistellung von der Arbeitspflicht für gewerkschaftliche Betätigung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 13.8.2010 – 1 AZR 173/09 – wie folgt: Der Arbeitgeber hat bei der Ausgestaltung von Schichtplänen gemäß § 106 GewO den Wunsch eines Arbeitnehmers, an Sitzungen einer Gewerkschaft teilnehmen zu können, angemessen zu berücksichtigen.

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