BAG: Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch
Der neunte Senat urteilte am 14.8.2007 – 9 AZR 934/06 – wie folgt: Der Arbeitgeber kann den Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass eine von ihm erklärte ordentliche oder außerordentlicheKündigungdas Arbeitsverhältnis nichtauflöst.
Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers. Sie soll die Kumulation von Annahmeverzugsund Urlaubsabgeltungsansprüchen verhindern.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-49-1