LAG Berlin-Brandenburg: Freie Meinungsäußerung bei KZ-Vergleich
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 5.6.2014 – 10 TaBVGa 146/14 - entschieden: Auch ein unsäglicher Vergleich der Arbeitsbedingungen im Betrieb mit denen im KZ ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Schmähkritik liegt nur dann vor, wenn es nicht um Sachkritik geht, sondern eine Person ohne Tatsachenkern herabgewürdigt werden soll.