BAG: Formularmäßiger Klageverzicht und AGB-Kontrolle
Der zweite Senat entschied in seinem Urteil vom 6.9.2007 - 4 AZR 722/06 - wie folgt: Der formularmäßige Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage hält nach Einbeziehung des Arbeitsrechts in die AGB-Kontrolle einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand. Ohne kompensatorische Gegenleistung des Arbeitgebers stellt ein Klageverzicht eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-385-2