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Arbeitsrecht
11.01.2013
Arbeitsrecht
BAG: Fleischkontrolleure - Bedarfsarbeitsverhältnis - Mindestarbeitszeit

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 26.9.2012 - 10 AZR 336/11 - wie folgt: Arbeitspflichten können sich, ohne dass ausdrücklich Erklärungen ausgetauscht werden, nach längerer Zeit auf bestimmte Arbeitsbedingungen konkretisieren. Dies setzt voraus, dass über den bloßen Zeitablauf hinaus Umstände vorliegen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts für die Zukunft begründen. Eine im Rahmen eines Bedarfsarbeitsverhältnisses ständig erbrachte Mindestarbeitsleistung kann als konkludent vereinbart angesehen werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht nur abgerufen und erwartet, sondern vom Arbeitnehmer als vertraglich geschuldete Leistung gefordert hat.

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