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Arbeitsrecht
21.09.2012
Arbeitsrecht
BAG: Festvergütung – Vergütungserwartung für Überstunden

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 27.6.2012 – 5 AZR 530/11 – wie folgt: Erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zur Festvergütung für einen Teil seiner Arbeitsaufgaben in nicht unerheblichem Maße Provisionen, lässt sich das Bestehen einer objektiven Vergütungserwartung für Überstunden i. S. v. § 612 Abs. 1 BGB nicht ohne Hinzutreten besonderer Umstände oder einer entsprechenden Verkehrssitte begründen.

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