BAG: Festsetzung Rechtsanwaltsvergütung - funktionelle Zuständigkeit
Das BAG hat mit Beschluss vom 15.11.2018 – 6 AZB 31/18 – wie folgt entschieden:
Über die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts im Rahmen der Rechtsanwaltsvergütungsfestsetzung gemäß § 11 RVG entscheidet der Senat ohne Hinzuziehung der ehrenamtlicher Richter, nicht der Berichterstatter als Einzelrichter. § 11 RVG enthält im Gegensatz zu § 33 Abs. 8 RVG keine spezielle Regelung der funktionellen Zuständigkeit iSd. § 1 Abs. 3 RVG, die den Bestimmungen des ArbGG vorgeht (Rn. 8).