R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
06.06.2012
Arbeitsrecht
BAG: Fehlende Tariffähigkeit der CGZP – Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 23.5.2012 – 1 AZB 58/11 – wie folgt: Wird in einem Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG rechtskräftig festgestellt, dass eine Vereinigung aufgrund von Satzungsmängeln zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht tariffähig oder tarifzuständig war, steht dies weiteren Verfahren entgegen, in denen sich zu einem anderen Zeitpunkt diese Eigenschaften der Vereinigung ebenso nach dieser Satzung bestimmen. Wird in einem Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG festgestellt, dass eine Arbeitnehmerkoalition bei Abschluss eines bestimmten Tarifvertrags aus tatsächlichen Gründen nicht über die erforderliche soziale Mächtigkeit verfügt hat, ist von deren Fehlen nicht nur für den festgestellten Zeitpunkt, sondern auch für die Folgezeit auszugehen. Die materielle Rechtskraft der im Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG getroffenen Entscheidung wirkt bis zu einer wesentlichen Änderung der entscheidungserheblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse.

--> Vgl. zum aktuellen BAG-Beschluss (1 ABN 27/ 12) über die Tarifunfähigkeit der CGZP in der Vergangenheit den Standpunkt von Bissels in BB 2012, 1471.

stats