BAG: Fehlende Tariffähigkeit Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste rechtskräftig
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 20.5.2009 – wie folgt: Der Termin 1 ABR 101/09 zur Anhörung in dem Verfahren zur Klärung der Tariffähigkeit der „Gewerkschaft der Neuen Briefund Zustelldienste“ (GNBZ) vom20.4.2010 ist aufgehoben worden, nachdem die Rechtsbeschwerden der GNBZ und des Arbeitgeberverbandes der Neuen Brief- und Zustelldienste e.V. (AGV-NBZ) zurückgenommen worden sind. Damit steht aufgrund der Entscheidungen der Vorinstanzen rechtskräftig fest, dass die GNBZ keine tariffähige Gewerkschaft ist und bei Abschluss des „Tarifvertrags“ zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen für Mehrwertbriefdienstleistungen mit dem AGV-NBZ und des „Tarifvertrags“ Mindestlohn mit dem Bundesverband der Kurier-, Express und Postdienste e.V. im Dezember 2007 auch keine tariffähige Gewerkschaft war. (PM BAG vom 18.4.2010)