: Familienpflegezeit – weitere Konkretisierung
Am 20.5.2010 hat die Bundesfamilienministerin Schröder im Rahmen einer Pressekonferenz ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit konkretisiert. Sie schlägt die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine zweijährige Familienpflegezeit vor. Betriebe mit bis zu 15 Beschäftigten sollen von diesem Anspruch ausgenommen werden. Während dieser Zeit soll der Pflegende mit reduzierter Stundenzahl weiterarbeiten können, konkret soll er diese Zeit auf bis zu 50 % der Vollzeitbeschäftigung reduzieren können; bekäme aber während dieser Zeit 75 % seines bisherigen Gehalts ausbezahlt.