BAG: Fahrtkostenabgeltung nach § 7 Nr. 3.1 BRTV - Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug
Das BAG hat mit Urteil vom 17.1.2017 – 9 AZR 325/16 – wie folgt entschieden:
1. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung für die Fahrt von der Wohnung zu einer mindestens 10 km von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernten Baustelle besteht gemäß § 7 Nr. 3.1 BRTV nicht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem vom Arbeitgeber gestellten ordnungsgemäßen Fahrzeug besteht. Dies gilt nicht nur bei einer Beförderungsmöglichkeit ab der Wohnung des Arbeitnehmers, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber eine kostenlose Beförderung von dem Betriebssitz iSv. § 7 Nr. 2.2 BRTV zur Baustelle anbietet.
2. Ein Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung kann nicht nur dann bestehen, wenn der Arbeitnehmer von seiner Wohnung direkt zu einer Baustelle fährt, sondern auch dann, wenn er sich zuerst zu einer Sammelstelle begibt, von der aus er kostenlos mit einem vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug zur jeweiligen Bau- oder Arbeitsstelle befördert wird, an der dann gemäß § 3 Nr. 4 BRTV die Arbeitszeit beginnt oder endet. Der Betrieb iSv. § 7 Nr. 2.2 BRTV kann nicht Sammelstelle in diesem Sinne sein.