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Arbeitsrecht
13.11.2014
Arbeitsrecht
LAG Düsseldorf: Europäischer Begriff des individuellen Arbeitsvertrags

Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.5.2014 – 12 Sa 1423/13 - wie folgt entschieden:

1. Der Begriff des individuellen Arbeitsvertrags im Sinne von Art. 18 Abs. 1 EuGVVO ist nicht nach nationalen Kriterien, sondern als genuiner Begriff des Gemeinschaftsrechts auszulegen. Unerheblich ist die Einordnung als arbeitnehmerähnliche Person (§ 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 ArbGG, § 2 Satz 2 BurlG) oder als rentenversicherungspflichtiger Selbständiger (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI) nach deutschem Recht.

2. Kernelement des europäischen Begriffs des individuellen Arbeitsvertrags ist die Weisungsgebundenheit. Eine analoge Anwendung der Art. 18 bis 21 EuGVVO auf Selbständige, die zugleich sozial schutzbedürftig sind und nur für einen Auftraggeber arbeiten, d. h. wirtschaftliche abhängige Personen, kommt nicht in Betracht.

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