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Arbeitsrecht
27.08.2020
Arbeitsrecht
Regierungserklärung: Erweiterung der Kurzarbeit von 12 auf 24 Monate

Die Regierung hat sich auf die Verlängerung des Bezugszeitraums von 12 auf 24 Monate für Kurzarbeit geeinigt. Dies soll lediglich für Unternehmen gelten, die vor dem 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben – längstens jedoch bis zum 31.12.2021.

Quelle: https://de.reuters.com/article/deutschland-koalition-kurzarbeit-idDEKBN25M0EI

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