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Arbeitsrecht
01.11.2013
Arbeitsrecht
BAG: Erstattung von Weiterbildungskosten - Transparenz einer Rückzahlungsklausel

Das BAG hat mit Urteil vom 6.8.2013 - 9 AZR 442/12 - entschieden: Klauseln in Formularverträgen über die Erstattung von Weiterbildungskosten genügen dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nur, wenn sie keine vermeidbaren Unklarheiten bezüglich der ggf. zu erstattenden Kosten dem Grunde und der Höhe nach enthalten und für den Arbeitgeber keine ungerechtfertigten Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume entstehen. Der Arbeitnehmer kann sein Zahlungsrisiko nicht ausreichend abschätzen, wenn der Arbeitgeber die Art und die Berechnungsgrundlagen der ggf. zu erstattenden Kosten nicht angibt und die einzelnen Positionen (zB Lehrgangsgebühren, Fahrtkos-ten) nicht genau und abschließend bezeichnet.

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