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Arbeitsrecht
09.04.2008
Arbeitsrecht
BAG: Erstattung von Reisekosten eines Betriebsratsmitglieds

Der siebte Senat entschied in seinem Beschluss vom 16.1.2008 - 7 ABR 71/06 -, wie folgt: Nimmt ein Mitglied des Betriebsausschusses außerhalb seiner Arbeitszeit an Sitzungen des Betriebsausschusses teil und muss er den Betrieb ausschließlich deswegen aufsuchen, ist der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zur Erstattung der Reisekosten verpflichtet, die dem Betriebsratsmitglied für die Fahrten von seiner Wohnung zum Betrieb entstehen. Der Anspruch auf Erstattung der Reisekosten hängt nicht davon ab, ob die Betriebsausschusssitzung aus betriebsbedingten Gründen iSv. § 37 Abs. 3 BetrVG außerhalb der Arbeitszeit des Betriebsausschussmitglieds stattgefunden hat.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-834-2 unter www.betriebs-berater.de

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