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Arbeitsrecht
06.12.2018
Arbeitsrecht
BAG: Erschwerniszulage - Lehrkraft

Das BAG hat mit Beschluss vom 20.11.2018 – 6 AZN 569/18 – wie folgt entschieden:

Es ist als hinreichend geklärt anzusehen, dass die Teilnahme an Schulfahrten (das sind ua. Klassen- und Studienfahrten) zu den Tätigkeiten gehört, die üblicherweise zu den Aufgaben eines Lehrers einer allgemeinbildenden Schule zählen. Der damit verbundene zeitliche Aufwand eines vollzeitbeschäftigten Lehrers stellt keine besondere, bei der Bewertung der Tätigkeit nicht berücksichtigte Erschwernis dar, die nach der Erschwerniszulagenverordnung gesondert zu vergüten wäre (Rn. 3).

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