LAG Berlin-Brandenburg: Ermessensüberschreitung bei Videoüberwachung
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 9.9.2011 – 6 TaBV 851/11 – wie folgt: Es stellt zumindest eine Überschreitung der Grenzen des Ermessens dar, wenn eine Einigungsstelle trotz der in der Erlaubnis für den Betrieb einer öffentlichen Spielbank angeordneten Videoüberwachung und -aufzeichnung das Vorliegen eines dringenden Verdachts zur Voraussetzung der Live-Betrachtung und Auswertung der Aufzeichnungen macht und eine lokale Installation der Systeme der Videoüberwachung vorschreibt.