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Arbeitsrecht
24.11.2011
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Ermessensüberschreitung bei Videoüberwachung

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 9.9.2011 – 6 TaBV 851/11 – wie folgt: Es stellt zumindest eine Überschreitung der Grenzen des Ermessens dar, wenn eine Einigungsstelle trotz der in der Erlaubnis für den Betrieb einer öffentlichen Spielbank angeordneten Videoüberwachung und -aufzeichnung das Vorliegen eines dringenden Verdachts zur Voraussetzung der Live-Betrachtung und Auswertung der Aufzeichnungen macht und eine lokale Installation der Systeme der Videoüberwachung vorschreibt.

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