ArbG Berlin: Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Pflege
Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 17.6.2010 – 2 Ca 1648/10 – wie folgt: Ist es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich, dass eine Arbeitnehmerin während eines bereits bewilligten Erholungsurlaubs wegen der Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fern bleibt, so kommt es gleichwohl zum Erlöschen des Urlaubsanspruchs im Umfang seiner Bewilligung. § 9 BUrlG ist hierauf nicht entsprechend anzuwenden.