BAG: Erhöhung des Übergangsgeldes
Nach § 5 Abs. 4 des Tarifvertrages über die Übergangsversorgung für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Fluglotsen vom 7. Juli 1993 in der Fassung des Änderungs-TV vom 14. November 2002 erhöht sich das Übergangsgeld „jeweils zu dem Zeitpunkt, zu dem die Tarifgehälter angepasst werden, um den entsprechenden Prozentsatz“. Nicht die einzelnen für die Berechnung des Übergangsgeldes maßgeblichen Vergütungsbestandteile werden erhöht, sondern das gesamte Übergangsgeld durch einen einheitlichen Prozentsatz entsprechend der allgemeinen tariflichen Gehaltsentwicklung. Unter den Begriff der „Tarifgehälter“ fallen weder die operativen Zulagen nach § 2 des Zulagentarifvertrages vom 12. Dezember 2005 (ZTV) noch die Funktionszulagen nach § 3 ZTV.
BAG-Entscheidung vom 14.1.2009 - 3 AZR 648/07