BAG: Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns durch im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis stehende Leistungszulage
Das BAG hat mit Urteil vom 6.9.2017 – 5 AZR 317/16 – ECLI:DE:BAG:2017:060917.U.5AZR317.16.0 – wie folgt entschieden:
1. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn ist nicht von der Quantität der Arbeitsleistung abhängig.
2. Der Arbeitgeber kann den Mindestlohnanspruch auch durch die Zahlung einer im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis stehenden Leistungszulage erfüllen.
(Orientierungssätze)
Volltext unter BBL2017-2739-4