BAG: Erfüllung des Anspruchs auf den gesetzlichen Mindestlohn durch Sonderzahlungen
Das BAG hat mit Urteil vom 11.10.2017 – 5 AZR 621/16 – wie folgt entschieden:
Die Erfüllung des Anspruchs auf den gesetzlichen Mindestlohn durch Sonderzahlungen setzt voraus, dass die für eine geleistete Arbeitsstunde vertraglich vereinbarte Grundvergütung niedriger als der gesetzliche Mindestlohn (§ 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG) ist.
(Orientierungssatz)
Volltext unter BBL2017-2996-4