AG Nürnberg: Equal-pay-Anspruch und Abgeltungsklausel
Das LAG Nürnberg hat mit Urteil vom 16.10.2013 – 4 Sa 288/13 - entschieden: Eine umfassende Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich zur Gesamtbereinigung eines streitigen Arbeitsverhältnisses erfasst auch etwaige „Equal-Pay-Ansprüche“ des Arbeitnehmers. Diesbezüglich findet keine Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 BGB statt, wenn der den Bestandsstreit der Parteien beendende Vergleich unter Mitwirkung des Gerichts zustande gekommen ist.