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Arbeitsrecht
29.10.2008
Arbeitsrecht
BAG: Entsprechender Arbeitsplatz mit längerer Arbeitszeit

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 30.7.2008 - 10 AZR 459/07 - wie folgt: Ein Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG setzt voraus, dass ein "entsprechender Arbeitsplatz" mit längerer Arbeitszeit frei ist. Das Erfordernis eines "entsprechenden Arbeitsplatzes" ist regelmäßig nur dann gewahrt, wenn die zu besetzende Stelle inhaltlich vergleichbar ist mit dem Arbeitsplatz, auf dem der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ausübt. Beide Tätigkeiten müssen i. d. R. dieselben Anforderungen an die persönliche und fachliche Eignung des Arbeitnehmers stellen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2457-2 unter www.betriebs-berater.de

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