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Arbeitsrecht
01.09.2009
Arbeitsrecht
BAG: Entschädigungsanspruch wegen Nichtberücksichtigung eines behinderten Bewerbers bei der Stellenbesetzung (Entscheidungsreport)

BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 9 AZR 643/07

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Leitsätze


1. § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX a. F. ist im öffentlichen Dienst auch auf mit Schwerbehinderten gleichgestellte Arbeitnehmer anzuwenden.

2. Ein Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber zur Zeit seiner Auswahlentscheidung weiß oder wissen muss, dass der Bewerber gleichgestellt ist.

3. Der Arbeitgeber braucht eine Behinderung, die der Arbeitnehmer erst nach Ablauf der in der Ausschreibung gesetzten Bewerbungsfrist offen legt, nicht mehr zu berücksichtigen, wenn er seine Auswahlentscheidung zu diesem Zeitpunkt bereits (intern) getroffen hat.

4. Ob an der Rechtssprechung festzuhalten ist, nach der die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung der Vertretungen im Sinne von § 93 SGB IX und des betroffenen Arbeitnehmers (§ 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX) nur besteht, wenn er die gesetzliche Beschäftigungsquote nicht erfüllt, ist zweifelhaft.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Stefan Burger, RA bei CMS Hasche Sigle, Stuttgart


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