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Arbeitsrecht
17.06.2014
Arbeitsrecht
ArbG Berlin: Entschädigung wegen der Diskriminierung eines männlichen Bewerbers – Volontariat bei der taz

Das ArbG Berlin hat mit Urteil vom 5.6.2014 – 42 Ca 1530/14 – wie folgt entschieden: Die Beklagte finanziert Volontariatsstellen bei der „taz.die tageszeitung“. Sie schrieb eine dieser Stellen ausschließlich für eine Frau mit Migrationshintergrund aus und lehnte die Bewerbung von Männern – unter ihnen die des Klägers – von vornherein ab. Der Kläger hat die Beklagte daraufhin auf Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG in Anspruch genommen. Die Beklagte hat die Benachteiligung von Männern für gerechtfertigt gehalten; sie sei erforderlich, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen im Journalismus zu erhöhen.

Das ArbG Berlin hat der Klage entsprochen und die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung von drei Monatsgehältern verurteilt. Die Beklagte habe den Kläger bei der Besetzung der Stelle wegen seines Geschlechts in unzulässiger Weise benachteiligt. Es sei nicht statthaft, die Bewerbung von Männern ausnahmslos auszuschließen. Auch sei die Maßnahme nicht geeignet, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, da es lediglich um die Besetzung einer Volontariatsstelle gehe.

(PM LAG Berlin-Brandenburg vom 5.6.2014)

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