ArbG Hamburg: Entschädigung wegen Nichteinstellung einer „Nicht-Christin"
Das ArbG verurteilte in seiner Entscheidung vom 4.12.2007 - 20 Ca 105/07 - die Nordelbisch Evangelisch-Lutherische Kirche zur Zahlung einer Entschädigung nach § 15 AGG wegen Nichteinstellung einer "Nicht-Christin". Das ArbG ließ eine Rechtfertigung nach § 9 AGG nicht gelten. Dieses Ergebnis wird auf eine EG-richtlinienkonforme Auslegung des § 9 AGG gestützt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL 2008-385-4 unter www.betriebs-berater.de