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Arbeitsrecht
19.03.2010
Arbeitsrecht
BAG: Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund angenommener Behinderung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 17.12.2009 – 8 AZR 670/08 – wie folgt: Die ungerechtfertigte Benachteiligung eines Beschäftigten ist nach dem eindeutigenWortlaut von § 7 Abs. 1 Halbs. 2 AGG auch dann untersagt, wenn der Benachteiligende ein Diskriminierungsmerkmal nach § 1 AGG nur annimmt. Die in einem Bewerbungsgespräch gestellten Fragen nach näher bezeichneten gesundheitlichen Beeinträchtigungen können je nach den Einzelfallumständen auf die Nachfrage, ob eine Behinderung vorliege, schließen lassen bzw. darauf, dass der Fragesteller eine solche Behinderung mutmaßt. Bedient sich der Arbeitgeber bzw. Dienstherr bei der Anbahnung eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses eigener Mitarbeiter oder Dritter, so ist ihm deren Verhalten in der Regel zuzurechnen.

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