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Arbeitsrecht
05.03.2014
Arbeitsrecht
BAG: Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

Das BAG hat mit Urteil vom 14.11.2013 - 8 AZR 813/12 - entschieden: Ein Arbeitnehmer ist für das Vorliegen von Mobbinghandlungen, aus denen er Entschädigungs- und/oder Schadensersatzansprüche herleitet, darlegungs- und beweispflichtig. Eine Parteivernehmung der beweispflichtigen Partei von Amts wegen nach § 448 ZPO setzt voraus, dass für die zu beweisenden Tatsachen aufgrund einer vorausge-gangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht. Lehnt das Berufungsgericht eine Parteivernehmung gem. § 448 ZPO deshalb ab, weil es die gewisse Wahrscheinlichkeit der Beweistatsache verneint, so müssen seine diesbezüglichen Feststellungen in einer § 286 ZPO genügenden Weise getrof-fen sein.

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