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Arbeitsrecht
23.06.2014
Arbeitsrecht
BAG: Entgeltumwandlung – Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

Das BAG hat mit Urteil vom 21.1.2014 – 3 AZR 807/11 – wie folgt entschieden: Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen. Eine derartige Hinweispflicht ergibt sich nicht aus den Bestimmungen des BetrAVG. Auch aufgrund einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht(Fürsorgepflicht) ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer über die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung aufzuklären.

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