BAG: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Ausschlussfristen - Mindestlohn
Das BAG hat mit Urteil vom 20.6.2018 – 5 AZR 377/17 – wie folgt entschieden:
1. Tarifliche Ausschlussfristen sind Vereinbarungen iSd. § 3 Satz 1 MiLoG (Rn. 22).
2. Eine tarifliche Ausschlussfristenregelung, die den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn umfasst, ist insoweit nach § 3 Satz 1 MiLoG teilunwirksam, hat im Übrigen jedoch Bestand (Rn. 25).
3. Dass Tarifverträge den Beschränkungen des § 3 Satz 1 MiLoG unterliegen, verstößt nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG (Rn. 26 ff.).