BAG: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage - Geldfaktor - Besitzstandszulage
Das BAG hat mit Urteil vom 27.4.2016 – 5 AZR 229/15 – wie folgt entschieden:
Sieht ein Firmentarifvertrag einen im Verhältnis zum Verbandstarifvertrag „außertariflichen“, weil zusätzlichen Entgeltbestandteil (im Streitfall: Besitzstandszulage) vor, bemisst sich dessen Fortzahlung im Krankheitsfall nach § 4 Abs. 1 EFZG. Soll davon abgewichen werden, bedarf dies einer klaren Regelung im Firmentarifvertrag.