BAG: Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Das BAG hat mit Urteil vom 15.5.2013 - 5 AZR 139/12 - entschieden: Eine zu Ungunsten des Arbeitnehmers von § 2 Abs. 1 EFZG abweichende tarifliche Bestimmung des Ursachenzusammenhangs zwischen Feiertag und Arbeitsausfall verstößt gegen § 12 EFZG und ist unwirksam.