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Arbeitsrecht
14.05.2014
Arbeitsrecht
BAG: Entgeltanspruch – Wirksamkeit einer Kündigung

Das BAG hat mit Urteil vom 16.4.2014 – 10 AZB 6/14 - entschieden: … 2. Führen Parteien einen Rechtsstreit über Entgeltansprüche, die von der Wirksamkeit einer Kündigung abhängen, verbietet der arbeitsrechtliche Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) regelmäßig eine Aussetzung nach § 148 ZPO bis zum Eintritt der Rechtskraft im Bestandsschutzverfahren. Etwas anderes kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände gelten, die ausnahmsweise das schützenswerte Interesse des Arbeitnehmers an einer auch vorläufigen Existenzsicherung überwiegen. 3. In einem solchen Fall beruhen beide Ansprüche auf „demselben Sachverhalt“ i. S. d. § 70 Satz 2 BAT.

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