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Arbeitsrecht
29.01.2016
Arbeitsrecht
BAG: Elementenfeststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

Das BAG hat mit Urteil vom 26.8.2015 – 4 AZR 719/13 – wie folgt entschieden:

1. Ein Arbeitnehmer kann ein berechtigtes Interesse an der Feststellung haben, dass ein bestimmter Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist (sog. Elementenfeststellungsklage). Eine solche Feststellung ist geeignet, eine Vielzahl von Einzelfragen zu klären, die sich an dessen Anwendbarkeit knüpfen.

2. Die Begründetheit einer Elementenfeststellungsklage setzt nicht voraus, dass der Tarifvertrag, dessen Anwendbarkeit der Arbeitnehmer festgestellt haben möchte, günstiger ist als ein anderer, für sein Arbeitsverhältnis geltender Tarifvertrag. Ein Günstigkeitsvergleich in Form des Sachgruppenvergleichs ist erst dann durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer konkrete Ansprüche aus dem Tarifvertrag geltend macht.

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