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Arbeitsrecht
14.09.2010
Arbeitsrecht
LAG Hamm: Elektroroller – Schaden von 1,8 Cent

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 2.9.2010 – 16 Sa 260/10 – wie folgt: Das LAG erklärte die Kündigung eines Computerfachmanns, der im Betrieb seinen Elektroroller aufgeladen und dadurch einen Schaden von 1,8 Cent für das Unternehmen verursacht hatte, für unrechtmäßig. Berücksichtigt hat dabei das Gericht den geringen Schaden von 1,8 Cent, die 19-jährige Beschäftigung des Klägers und letztlich den Umstand, dass im Betrieb auch andere Geräte, wie Handys und elektronische Bilderrahmen aufgeladen wurden; der Arbeitgeber hier jedoch nicht eingegriffen habe. Damit hätte das verlorengegangene Vertrauen durch eine Abmahnung wieder hergestellt werden können.

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