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Arbeitsrecht
25.06.2018
Arbeitsrecht
BAG: Einzelfallentscheidung zur Auslegung einer Sozialplanbestimmung - Fahrtkostenentschädigung

Das BAG hat mit Urteil vom 15.5.2018 – 1 AZR 37/17 – wie folgt entschieden:

1. Die Auslegung einer Betriebsvereinbarung richtet sich wegen ihrer normativen Wirkung nach den Grundsätzen der Tarifvertrags- und Gesetzesauslegung (Rn. 15).

2. Ausgehend von diesen Grundsätzen ergibt die Auslegung einer für den Streitfall entscheidungserheblichen Bestimmung in einem Interessenausgleich und Sozialplan, dass mit dem für die Berechnung einer Fahrtkostenentschädigung relevanten Ansatz der „kürzesten mit dem Pkw zurückzulegenden verkehrsüblichen Fahrtstrecke“ nicht die am verkehrsgünstigsten, sondern die nach Kilometern kürzeste Route ausgedrückt ist (Rn. 16 bis 20).

BetrVG § 77 Abs. 4 Satz 1, § 112 Abs. 1 Satz 3

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