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Arbeitsrecht
25.07.2019
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Einstellung in den Objektschutz der Berliner Polizei; Tätowierungen; Gesetzesvorbehalt; Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 25.4.2019 – 5 Ta 730/19 – wie folgt entschieden:

1. Tätowierungen können dann einen im Auswahlverfahren bei der Besetzung von Stellen im Objektschutz der Berliner Polizei zu berücksichtigenden Eignungsmangel begründen, wenn sich aus ihrem Inhalt eine Straftat ergibt oder ihr Inhalt für den Bürger als Betrachter direkt (und nicht als Folge einer nur als möglich angesehenen und damit dem Regelungsvorbehalt des Gesetzgebers überlassenen Wirkung in der Bevölkerung) Zweifel an der geforderten Gewähr des Einstellungsbewerbers begründen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

2. Die zweitgenannte Alternative ist gegeben, wenn der Bewerber zumindest beim Tragen sommerlicher Dienstkleidung sichtbare Tätowierungen trägt, die das Wort "omerta", Revolverpatronen und Totenköpfe abbilden.

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