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Arbeitsrecht
21.01.2015
Arbeitsrecht
BAG: Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Versorgungszusage wegen der Stellung als Gesellschafter - Rechtsmissbrauch

Das BAG hat mit Urteil vom 11.11.2014 – 3 AZR 404/13 wie folgt entschieden:

1. Der Pensions-Sicherungs-Verein ist nur einstandspflichtig für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG. Betriebliche Alters-versorgung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer oder Beschäftigten iSd. § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG aus Anlass seines Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zugesagt worden sind.

2. Ist ein Arbeitnehmer bzw. Beschäftigter iSd. § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG zugleich Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, zu der das Arbeits- oder Beschäftigungsver-hältnis besteht, ist die Versorgungszusage nur dann „aus Anlass“ des Arbeitsverhält-nisses bzw. des Beschäftigungsverhältnisses erteilt, wenn zwischen ihr und dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Ist die Beteiligung an der Gesellschaft für die Direktzusage entscheidend, besteht kein Insolvenzschutz.

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